Naldo kommt davon
geschrieben von lars | in Borussia Dortmund, Werder Bremen | am 17. 09. 2007
Ich habe leider kein Video mehr gefunden, in dem der Tritt von Naldo gegen Blaszczykowski (dem Himmel sei Dank für Copy and Paste!) zu sehen war, also muss ich mich auf meine Erinnerung (und Karsten) verlassen und die sagt mir, dass es eine – sagen wir mal – versuchte Tätlichkeit war. Es kann zwar nicht allzu sehr geschmerzt haben und sah auch nicht sehr gefährlich aus, aber nichtsdestotrotz war es ein rotwürdiges Vergehen, wahrscheinlich aus Frust über die eigene Unfähigkeit.
Der Schiedsrichter Sippel, dem das Spiel sehr schnell außer Kontrolle geriet (insgesamt zwei gelbe Karten gegen den BVB sind lächerlich), sah es anders:
Referee Sippel erklärte gegenüber Hilpert, er habe „gesehen, dass Naldo mit dem rechten Fuß auf den Körper von Blasczykowski gekommen“ sei. Allerdings habe er dies „als einen normalen Schritt und Bewegungsablauf bewertet.“ Auch sein Assistent habe ihm kein Vergehen angezeigt. Damit liegt nach Angaben des DFB eine „negative Tatsachenentscheidung„ des Schiedsrichters vor, die eine Ahndung durch den Kontrollausschuss nicht zulässt.
In diesem Fall war es wohl wirklich schwer zu sehen und insofern kann Naldo es wohl unter Glück gehabt verbuchen. Ich hoffe nur, dass sich der Brasilianer wieder ganz schnell daran erinnert, dass Fußball auch ohne üble Fouls und Nachtreten möglich ist.
Angesichts dieses Vergehens und angesichts des Tritts von Blaszczykowski gegen Tosic, der ebenfalls von Sippel gesehen wurde und für den er nur Gelb gab, bin ich schon fast dafür, auch Tatsachenentscheidungen nachträglich überprüfen zu lassen. Die Frage ist nur, wo anfangen?





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