Strafe gegen Dynamo bleibt bestehen

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In einer langwierigen Verhandlung bestätigte das Bundesgericht des DFBs die im September durch das Verbands-Sportgericht verhangene Strafe gegen den Zweitligisten Dynamo Dresden, die sich aus der „Bullenkopf-Affäre“ rund um das Spiel gegen RB Leipzig ergab. Für Dynamo heißt das unter dem Strich somit, dass die saftige Geldstrafe zwar herunter gesetzt wird, der Teilausschluss der Zuschauer bei einem Heimspiel aber bestehen bleibt.

Beim DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig schmuggelten Anhänger von Dynamo Dresden einen abgeschnitten, riesigen Bullenkopf in die Arena und warfen diesen in den Innenraum. Des Weiteren kam es im Rahmen diesen Vergehens auch zu massiven Verfehlungen gegenüber der Leipziger Fans.

Wie der Bullenkopf seinen Weg in das Stadion gefunden hat, ist bis heute ein großes Mysterium. Wegen zahlreicher weiterer Vergehen wurde Dynamo Dresden schon im Juli zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro und einem Zuschauerausschluss für ein Spiel auf Bewährung verurteilt. In Folge des Spiels gegen Leipzig, wurde die Bewährungsstrafe aufgehoben und in einen Teilausschluss für ein Heimspiel umgewandelt, die Geldstrafe wurde auf 60.000 Euro angehoben.

Dynamo Dresden und der DFB-Kontrollausschuss legten Einspruch gegen die Strafe ein. Heute wurde das Verbands-Sportgericht allerdings durch das Bundesgericht des DFBs bestätigt und besiegelte das Urteil somit. Die Geldstrafe für Dynamo Dresden wurde hingegen auf 40.000 Euro verringert. Ob Dynamo nun noch einmal in Berufung geht und sich an das Schiedsgericht wendet, ist derzeit noch nicht bekannt. Grund für das Bestehenbleiben der Strafe seien auch die vielen Verfehlungen, die bei Dynamo immer wieder auftreten, sodass die Fans aus Dresden gar als Wiederholungstäter gelten. Knapp 20 Vorfälle wurden Dynamo im Vorfeld schon zur Last gelegt.

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